Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Performance Cars by Val
Am alten Schwimmbad 9
97450 Arnstein

Vertreten durch:
Valeria Tarascan

Kontakt:
0151 53638066
performancecars@by-val.de


Umsatzsteuer-ID:
231/280/10947


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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.



AGB

1. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und mit vollem Tank zurückgegeben. 

    Der Tankbeleg muss bei Abgabe vorgezeigt werden. 

    Der Tank ist mit mindestens Super Benzin (E5) zu befüllen, auf keinen Fall E10. 

    Der Motor ist nach Herstellerangaben mit Motoröl befüllt.

2. Für das Fahrzeug besteht eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von

    2.500,00€. Diese sind vom Mieter im Falle eines Schadens selbst zu tragen.

3. Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchs-

    fähigem und verkehrssicheren Zustand.

4. Mehrkilometer können im Voraus dazu gebucht werden. Bezahlte, jedoch nicht genutzte Kilometer, werden nicht erstattet.

Jeder nicht dazu gebuchte Mehrkilometer wird mit mit 1,00€ berechnet und ist sofort bei Rücknahme des Fahrzeuges zu zahlen. Bei Überziehung der vertraglich geregelten Mietdauer wird pro angefangener Stunde ein Betrag von 70€ fällig.

5. Der Mieter leistet ferner eine Kaution in Höhe von 1.000,00€. Die Kaution ist bei Übergabe des Fahrzeuges fällig und in bar zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt, den Rückzahlungsanspruch aus der Kaution mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufzurechnen.

6. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Dies bedeutet insbesondere, dass keine abfärbende oder mit scharfkantigen Elementen versehene Kleidung getragen werden darf. Das Ausschalten der Traktionskontrolle, Kick-down’s und übermäßige Beanspruchung des hohen Drehzahlbereichs sind strengstens untersagt. Bei Verstoß gegen eines der im vorherigen Satz aufgezählten Verbote wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00€ fällig. Eine weitergehende Haftung für durch die unsachgemäße Benutzung des Fahrzeugs entstandene Schäden bleibt hiervon unberührt.

Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung zu handeln. Erfolgt die Vermietung für mehr als eine Woche, verpflichtet er sich den Ölstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen, ausgenommen sind die im Rahmen des §7.1 erforderlichen Arbeiten. Der Mieter darf das Fahrzeug optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.

7. Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in Deutschland nutzen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

8. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken:

  • Teilnahme an Autorennen
  • Fahren auf Rennstrecken (z.B. Touristenfahrten Nürburgring)
  • Teilnahme an Geländefahrten
  • Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen
  • Fahrsicherheitstraining 

9. Das Rauchen im Fahrzeug ist zu unterlassen und wird bei Verstoß mit 150,00€ Strafe berechnet.

10. Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass für ihn kein Fahrverbot besteht. Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Alkohol oder anderer berauschender oder die Wahrnehmung beeinträchtigender Mittel führen wird. Eine Untervermietung des Fahrzeuges ist nicht gestattet. 

11. Der Mieter ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen bis 50,00€ selbst auszuführen (z.B. Austausch von Leuchtmitteln) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Nach Vorlage der Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem Mieter die Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.B. Bedienungsfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet. 

Stellt der Mieter einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat der den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet. 
 Sollte ein Minderdefekt am Auto bei Übergabe von Vermieter an Mieter ersichtlich sein (z.B. Navigationssystem/Radio/Klimaanlage usw. funktionieren nicht), wird dennoch der volle Preis berechnet und das Auto vermietet. Kulanz vorbehalten. 

12. Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. 
 Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten. 
 Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko- Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt. 
 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus Absatz 6 während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. 
 Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde. 
 Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben.

13. Verschmutzungen des Innenraums sind vom Mieter spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs an den Vermieter nach Ende der Mietzeit zu beseitigen. Befindet sich das Fahrzeug nach Übergabe nicht in sauberem Zustand, wird dem Mieter für die Reinigung eine Servicepauschale in Höhe von 50,00€ zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

14. Eine Rückgabe von Gutscheinen ist innerhalb 14 Tagen nach Kaufdatum möglich. Es wird eine Bearbeitungs- bzw. Stornogebühr von 15,00€ brutto erhoben. 
16. Gutscheine sind ab Kaufdatum zwei Jahre gültig. Danach verfallen diese und es kann kein Anspruch auf den Kaufpreis oder die Mietfahrt erhoben werden. 

15. Anzahlung 50% des vereinbarten Mietpreises im Voraus. Keine Stornierungsgebühren bei vorheriger Absage bis zu 14 Tagen. Danach 50% der erbrachten Anzahlung. Am Tag des vereinbarten Mietzeitpunkts 100% der erbrachten Anzahlung.